Kurz zusammengefasst
Ein KfW-Effizienzhaus wird umso stärker gefördert, je weniger Energie es braucht. Wer Teile der Arbeiten selbst übernimmt, senkt zusätzlich die Baukosten. Beides lässt sich kombinieren, wenn die Ausführung fachlich begleitet wird.
Fördermöglichkeiten für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Wer energieeffizient baut oder eine bestehende Immobilie energetisch modernisiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Förderangeboten profitieren. Je nach Vorhaben kommen beispielsweise zinsgünstige Kredite, Zuschüsse oder weitere finanzielle Vergünstigungen infrage.
Da sich Förderprogramme, technische Anforderungen und Konditionen regelmäßig ändern können, geben die folgenden Angaben ausschließlich den Stand von August 2026 wieder. Verbindliche und aktuelle Informationen erhalten Bauherrinnen und Bauherren bei den zuständigen offiziellen Stellen.
Offizielle Informationen zu Förderprogrammen
Einen ersten Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier:
- KfW – Förderangebote für Bauen und Sanieren:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bauen-und-Sanieren/ - KfW – Fördermöglichkeiten für den Neubau:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/ - BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude:
www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html - BAFA – Förderprogramm im Überblick:
www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
Welche Förderung im Einzelfall infrage kommt, hängt unter anderem von der Art des Bauvorhabens, dem angestrebten energetischen Standard, der technischen Ausführung und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab.
Klimafreundlicher Neubau: die Neubauförderung des Bundes
Die zentrale Neubauförderung des Bundes heißt Klimafreundlicher Neubau und läuft über die KfW. Die Programmnummer 297 gilt für die private Selbstnutzung, die Nummer 298 für alle übrigen Fälle. Gefördert wird über einen zinsverbilligten Kredit, nicht über einen Zuschuss.
- Effizienzhaus 55: bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Diese Stufe ist befristet. Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember 2026 bei der KfW eingehen, und zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
- Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40): bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Konditionen und Fristen ändern sich häufig. Verbindlich sind allein die Angaben der KfW zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Förderung frühzeitig prüfen lassen
Fördermittel müssen in vielen Fällen vor dem Beginn des Vorhabens beziehungsweise zu einem durch das jeweilige Förderprogramm festgelegten Zeitpunkt beantragt werden. Deshalb sollten mögliche Förderangebote frühzeitig geprüft und bereits bei der Finanzierung und technischen Planung berücksichtigt werden.
Abhängig vom Förderprogramm kann zudem die Einbindung einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder eines qualifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich sein. Diese Fachleute prüfen die energetische Planung, erstellen die erforderlichen Nachweise und begleiten das Vorhaben entsprechend den jeweiligen Programmbedingungen.
Entscheidend ist die Reihenfolge, denn ein zu früh unterschriebener Vertrag kostet die gesamte Förderung.
- Eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz beauftragen. Ohne diese Fachbegleitung gibt es keine Förderung.
- Die Bestätigung zum Antrag erstellen lassen.
- Den Kredit über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen, und zwar vor Baubeginn.
- Die Zusage abwarten. Erst danach Liefer- und Leistungsverträge schließen und mit dem Bau beginnen.
- Nach Fertigstellung die Bestätigung nach Durchführung einreichen.
Wichtiger Hinweis: Die OVEB GmbH ist ein Bauunternehmen und bietet keine Fördermittel-, Energie- oder Finanzierungsberatung an. Wir können daher weder die Förderfähigkeit eines Vorhabens noch eine bestimmte Förderhöhe garantieren. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen und die Entscheidung der zuständigen Förderstelle.
Energieeffizient bauen und durch Eigenleistung Kosten reduzieren
Unabhängig von einer möglichen Förderung können Bauherrinnen und Bauherren mit den von OVEB angebotenen Bausystemen zusätzliche Kostenvorteile erzielen. Je nach Bauprojekt, handwerklicher Erfahrung und vereinbartem Leistungsumfang können bestimmte Arbeiten im Selbst- oder Mitbau ausgeführt werden.
Die eingesetzten Bausysteme, das isorast-Wandsystem und das IsoLohr-Bodenplattensystem, eignen sich für die Herstellung einer gut gedämmten und energetisch hochwertigen Gebäudehülle. Die Bauteile beziehungsweise Bausätze werden passend zum jeweiligen Bauvorhaben bereitgestellt. Während der Umsetzung kann die OVEB GmbH die Bauherrschaft durch fachkundige Einweisung und eine auf das Projekt abgestimmte Begleitung unterstützen.
So können sich zwei mögliche Vorteile miteinander verbinden:
- Reduzierung der Baukosten durch vereinbarte Eigenleistungen
- Nutzung geeigneter Förderangebote, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden
Ob und welcher energetische Gebäudestandard tatsächlich erreicht wird, muss für jedes Bauvorhaben individuell geplant und rechnerisch nachgewiesen werden. Entscheidend sind neben Wand und Bodenplatte unter anderem die Fenster, das Dach, die Luftdichtheit, mögliche Wärmebrücken sowie die Heizungs-, Lüftungs- und Anlagentechnik.
Ihr Bauvorhaben mit OVEB
Die OVEB GmbH unterstützt Bauherrinnen und Bauherren bei der technischen Umsetzung ihres Bauprojekts und zeigt auf, welche Arbeiten sich im Rahmen eines Selbst- oder Mitbaukonzepts ausführen lassen.
Für eine individuelle Prüfung aktueller Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte direkt an die KfW, das BAFA, Ihre Hausbank oder eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten.
Förderprogramme und Konditionen können geändert, ausgesetzt oder beendet werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Entscheidend sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und die individuelle Prüfung durch die zuständige Förderstelle.